Sie wollen sich eine Wohnung mieten oder ein Haus bauen oder verkaufen? Dann ist es wichtig, dass Sie zwischen den drei Begriffen: Gesamtfläche, bebaute Fläche und Nutzfläche unterscheiden. Um den Preis zu ermitteln oder um die Grenzen Ihrer Liegenschaft zu erkennen ist es wichtig, um die große Bedeutung der Konzepte Bescheid zu wissen. Die Fläche einer Wohnung sollte immer als Wohnfläche ausgewiesen sein. Mit der Grundfläche sind in der Regel die bebauten Flächen eines Grundstücks gemeint. Wenn zum Beispiel ein Wohnhaus auf einer Fläche von 120 m2 gebaut ist, dann ist dies die Grundfläche, aber nicht die Wohnfläche. Bei der Nutzfläche handelt es sich um Flächen, die keine Wohnräume sind wie etwa Büros und Lagerräume.

Warum die Wohnfläche einer Wohnung berechnen?

Obwohl die Fläche einer Wohnung immer als Wohnfläche ausgewiesen werden sollte, ist dies jedoch nicht immer der Fall. Zum Beispiel ist das beim Verkauf eines Hauses meist nicht geplant. Die Berechnung der Wohnfläche wird nur bei bestimmten Immobiliengeschäften verwendet, die sich auf die Messung der Wohnfläche beziehen, insbesondere dann: Wenn eine leere oder möblierte Wohnung als Hauptwohnsitz des Mieters gilt. Der Vermieter ist verpflichtet den Wohnbereich im Mietvertrag genau anzugeben. Dabei handelt es sich um den Schutz der Mieter, falls sie eine Mietsenkung beantragen wollen. Was zählt eigentlich zur Wohnfläche? Hier wird es interessant. Denn nicht allen ist bekannt, dass die Garage und das Stiegenhaus sowie der Keller und die Abstellräume für die Fahrräder nicht zu den Wohnräumen zählen. Zur Wohnfläche werden das Wohn- und Schlafzimmer, der Flur, die Küche das Bad und die Toilette gezählt. Also alle Räume, die tatsächlich zu Wohnzwecken genutzt werden. Wintergärten, Schwimmbäder und Abstellräume sowie andere nach draußen abgeschlossene Flächen sind Nutzflächen und werden daher nur zu 50 Prozent angerechnet. Verglaste (aber unbeheizte) Balkone, Dachgärten und Terrassen werden häufig bis zu 50 Prozent zur Wohnfläche gerechnet.

Sonderfälle Dachschrägen

Die Räume unter dem Dach müssen zur Hälfte der Grundfläche eine lichte Höhe von 2,20 Meter bis 2,40 Meter aufweisen. Reicht die Dachschräge nur bis auf eine Deckenhöhe von einem Meter oder darunter, zählt die betreffende Fläche überhaupt nicht zur Wohnfläche. Unbeheizte Wintergärten werden nicht zum Wohnraum gerechnet, sind sie beheizt, werden sie zur Hälfte als Wohnraum bezeichnet.

Wie wird die Wohnfläche ausgemessen?

Teilen Sie das Haus oder die Wohnung am besten in mehrere messbare Rechtecke auf. Je mehr Rechtecke, desto besser. Danach werden die Längen und Breiten eines jeden Rechtecks gemessen. Die Maße werden auf den nächsten 0,5 linearen Fuß abgerundet. Sie können dazu ein übliches Maßband verwenden. Mit einem Kreuzlinienlaser geht das nicht nur einfacher, sondern auch um einiges genauer. Einige der Linienlaser berechnen die Flächen automatisch. Wenn Sie die Länge mit der Breite multiplizieren, erhalten Sie die Fläche in Quadratmetern. Die Maße werden an der entsprechenden Stelle auf der Skizze notiert. Am Ende werden alle Rechtecke addiert und auf den nächsten Quadratfuß abgerundet. Dabei werden Schornsteine und Verkleidungen abgezogen. Auch frei stehende Pfeiler und Säulen, die höher als 1,50 Meter und größer als 0,1 Quadratmeter sind, werden herausgenommen. Ebenso verhält es sich mit Treppen mit mehr als drei Steigungen sowie mit Tür-, Fenster- und Wandnischen die nicht bis zum Boden reichen. Zu beachten gilt es außerdem, dass die Außenwände nicht zur Wohn- und Nutzfläche gehören. Ausgemessen wird von der Innenseite der Wände über den Fußleisten. Sockel- und Schrammleisten gehören ebenso zur Wohnfläche wie fest installierte Öfen, Heiz- und Klimageräte. Auch Duschwannen und vorhandene Einbaumöbel werden dazugerechnet. Mieter und Käufer einer Wohnung oder eines Hauses sollten sicherstellen, dass sie das bekommen, wofür sie bezahlen. Bedenken Sie, dass nur jene Räume zum Wohnbereich gehören, die das ganze Jahr über beheizt werden können. Beheizte Garagen oder Werkräume zählen nicht dazu.

Bei der Berechnung der Wohnfläche gilt es auf einiges zu achten

In diesem Ratgeber wurde bereits angeführt, dass Räume wie ein unbebauter Dachboden, Keller, Garagen und Schuppen nicht zur Wohnfläche zählen. Ebenso verhält es sich mit unverglasten Terrassen und Balkonen sowie Veranden. Allerdings gehören wie bereits angeführt, beheizte und gekühlte Innenräume wie Schlafzimmer, Badezimmer und Wohnzimmer sowie geschlossene, beheizbare Terrassen zum Wohnbereich. Auch ein fertiger Dachbodenraum, falls er die nötige Höhe besitzt (wurde hier bereits angemerkt), das heißt, wenn die Decken hoch genug sind gehört zur Wohnfläche. Außerdem alle Innenräume und Eingänge sowie geschlossene und beheizbare Hauswirtschaftsräume.

Was gehört zur Nutzfläche eines Hauses oder einer Wohnung?

Eine Küche ist sowohl Wohnfläche als auch Nutzfläche. Das Badezimmer, der Vorraum und das Wohn- und Schlafzimmer sowie andere beheizbare Bereiche sind den Wohnflächen zuzurechnen. Bei Treppen und Heizungsräumen handelt es sich wiederum um sogenannte Verkehrsflächen. Unbeheizte Balkone und Terrassen werden nur zu 50 Prozent zu den Wohnflächen gezählt. Flächen, die zwar nutzbar aber nicht bewohnbar sind gelten hierzulande als Nutzflächen. Sie teilen sich in die Bereiche: Wohnen, Büros, Produktion, Arztpraxen, Schulungsräume, Lager- und Verkaufsräume sowie sonstige Nutzflächen auf. Auch Keller und Dachböden gehören zu den Nutzflächen so fern sie nicht als Wohnräume ausgebaut sind. Außerdem zählen der Müllraum und auch der Parkplatz sowie die Garge zu den Nutzflächen.

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