Was ist die Grundfläche eines Gebäudes?

Bevor man sich die Frage stellt, was die Wohn- und Nutzfläche sind, ist es ebenso wichtig zu verstehen, was man unter der sogenannten “Grundfläche” eines Gebäudes versteht. Die Grundfläche summiert sich aus allen anrechenbaren Räumen einer Wohnung oder eines Hauses. Gemessen wird sie an den äußeren Oberflächen des Gebäudes, wie beispielsweise dem Außenputz. Einbezogen in diese Grundfläche sind also sowohl Wohn- und Nutzfläche. Zwischen den beiden Begriffen Wohn- und Nutzfläche werden allerdings trotz der Zugehörigkeit zur Grundfläche Räumlichkeiten unterschieden.

Worin unterscheiden sich Wohn- und Nutzfläche?

Die Wohn- und Nutzfläche eines Hauses oder einer Wohnung wird oftmals als Synonym von einander verwendet. Allerdings versteht man unter den beiden Begriffen verschiedene Arten von Räumen.

Die Wohnfläche einerseits ist der Teil der Grundfläche, der laut der Wohnflächenverordnung bewohnbar ist. Die sogenannte Nutzfläche hingegen beschreibt die Räumlichkeiten eines Hauses oder einer Wohnung, die benutzt, aber nicht bewohnt werden. Die Wohnfläche eines Gebäudes kann zugleich auch als Nutzfläche genutzt werden, wobei gewisse Nutzflächen nicht bewohnbar sind und deshalb nicht als Wohnfläche gelten. Der Unterschied der Flächen ergibt sich entsprechend dadurch, ob sie nur nutzbar oder auch bewohnbar sein können.

Welche Räume gehören zur Wohnfläche?

Die Wohnfläche eines Gebäudes ist bewohnbar und zugleich nutzbar. Somit kann die Wohnfläche zugleich auch als Nutzfläche genutzt und kategorisiert werden. Zu den Räumen, die als typischerweise als Wohnfläche kategorisiert und in der Regel auch als solche verwendet werden sind unter anderem Wohnräume. Darunter fallen also Wohn- und Schlafzimmer, sowie beispielsweise Kinderzimmer. Obwohl sie einen Nutzen haben, zählen auch Küche und Esszimmer zu der Wohnfläche, da sich dort auch viel aufgehalten wird. Sanitäre Räume, also das Badezimmer und ein eventuelles Gäste WC fallen auch unter die Kategorisierung. Balkon und Terrasse sind spezielle Fälle.- Sie werden zur Wohnfläche gezählt, werden aber nur mit der halben Quadratmeterzahl berechnet. Grund dafür ist, dass die Bewohnbarkeit durch äußere Einflüsse, wie das Wetter minimiert wird. Genau solch einen Sonderfall spiegeln auch Keller und Dachboden wieder. Keller und Dachboden werden nämlich nur dann zur Wohnfläche zugezählt, sofern sie zu Wohnräumen ausgebaut wurden. Sprich, sie verfügen unter anderem über eine Heizung und man kann die Temperatur wohnlich beeinflussen.

Welche Räume gehören zur Nutzfläche?

Zu den Räumen, die nur als Nutzfläche zu berechnen sind gelten alle Räume, die nicht bewohnbar sind. Gründe, warum sie nicht als bewohnbar gelten; können unterschiedliche Gründe haben.- Sie können einerseits in ihrer zu kleinen Größe nicht mehr als Wohnraum geltend gemacht werden. Andererseits kann der Grund auch sein, dass die folgenden Räume nicht beheizt werden können und über keine Heizung oder Ähnliches verfügen. Der Hauptgrund ist allerdings, dass die Zimmer, wie der Begriff “Nutzfläche” schon andeutet einen gewissen Nutzen erfüllen, der den Raum soweit einnimmt, dass er nicht mehr als bewohnbar gilt.

Zu Teilen der Nutzfläche, die einen solchen Nutzen erfüllen zählen unter anderem der Hauswirtschaftsraum und das Büro im Privatgebäude oder auch Schulräume und Arztpraxen als öffentliche Einrichtungen. Unter die Gründe der Größe und nicht vorhandenen Heizmöglichkeit fallen wiederum Räume, wie der Keller, Dachboden und der Vorratsraum. Keller und Dachboden können allerdings auch als Teil der Wohnfläche betrachtet werden, sobald diese entsprechend zu Wohnräumen ausgebaut wurden.

Welche Arten von Nutzflächen gibt es?

Die Nutzfläche summiert sich aus Flächen und Räumen innerhalb einer Wohnung oder eines Hauses, die benutzbar, aber nicht unbedingt bewohnbar sind. Oftmals ist die Nutzfläche entsprechend größer als die eigentliche Wohnfläche.

Um einzelne Nutzflächen einordnen zu können, sind diese bestimmten Zwecken zugeordnet. Diese Zwecke wurden nach der Flächenermittlungsnorm DIN 277 auf sieben verschiedene Kategorien begrenzt. Die Nutzfläche eines Hauses oder einer Wohnung bilden entsprechend Kategorien, wie die “Büroarbeit”, da sowohl private, als auch geschäftliche Büros in einem Gebäude selten gleichzeitig als Wohnraum genutzt werden. Eine ähnliche Art von Nutzfläche, die aufgrund ihres arbeitstechnischen Gebrauchs einbezogen wird ist die Zweck Art “Produktion, Hand- und Maschinenarbeit, sowie Experimente”. Auch Räume, die unter weitere Kategorien, wie “Unterricht, Bildung und Kultur”, sowie auch “Pflegen und Heilen” fallen, erfüllen einen bestimmten Zweck und gelten deshalb als Nutzfläche. Diese beiden Arten von Nutzfläche findet man oft in öffentlich zugänglichen Orten, wie der Schule oder einer Arztpraxis wieder, zählen aber auch in privaten Gebäuden als Nutzfläche. Auch Zimmer, die für kommerzielle Zwecke dienen und zum “Lagern und Verkaufen” in Gebrauch sind, sind eine Art Nutzfläche. Aber auch die Arten “Wohnen und Aufenthalt”, sowie “Sonstige Nutzung” zählen zu den sieben Kategorien der Nutzfläche. Die Kategorie “Wohnen und Aufenthalt” lässt sich hierbei auf nur teils bewohnbare Teile eines Gebäudes, wie beispielsweise den Keller beziehen.

Ausgeschlossen von Nutz- und Wohnfläche: Die Verkehrs- und Funktionsfläche

Neben Nutz- und Wohnfläche verfügt ein Haus bzw. eine Wohnung auch über Räume oder Raumteile, die nicht in diese beiden Bezeichnungen einfließen.
Eingangsbereich, Aufzüge und Treppen werden als sogenannte Verkehrsflächen bezeichnet und gehören dementsprechend nicht zu Nutz- oder Wohnfläche. Unter dem Begriff Verkehrsflächen fallen somit alle Flächen, die der Verbindung der Räume und dem Bewegen zwischen diesen dienen. Auch Flächen, die den Zugang und das Verlassen von Räumen und Gebäude ermöglichen fallen unter diese Kategorie. Bewegungsflächen, die sich innerhalb der Nutz- oder Funktionsfläche befinden werden dabei allerdings nicht mit einberechnet.

Ebenso ausgeschlossen von Nutz- und Wohnfläche sind Räume, wie Heizungsräume, Maschinenräume und technische Betriebsräume. Diese Räume dienen der Funktion von bestimmten Elementen eines Gebäudes und werden als sogenannte Zweck- bzw. Funktionsflächen bezeichnet. Grund für die einzelne Kategorisierung ist hierbei, dass in diesen Räumen betriebstechnische Maschinen und Anlagen untergebracht sind und die Räume entsprechend nicht als richtige Nutzfläche genutzt werden kann.

Wozu werden verschiedene Räume unterschiedlich kategorisiert?

Die Kategorisierung der verschiedenen Räume eines Gebäudes dienen in erster Linie der nach dem Baurecht entsprechender Flächenberechnung dieser. Diese Berechnungen dienen verschiedenen Zwecken, wie unter anderem dem Nachweis der öffentlich-rechtlichen Zulassung, der Kostenermittlung, sowie der späteren Betreibung und Vermietung. Um vor allem die Kosten richtig zu berechnen ist die unterschiedliche Kategorisierung essentiell, da nicht jeder Raum gleichwertig genutzt bzw. bewohnt werden kann. Dieser Aspekt beeinflusst den Wert und damit die Kosten eines Hauses oder einer Wohnung.