Die Berechnung der Wohnfläche ist ein wesentlicher Aspekt, der sowohl bei der Vermietung als auch beim Verkauf von Immobilien eine zentrale Rolle spielt. Doch eine Frage, die oft zu Diskussionen führt, ist: Zählen Treppenhaus und Flur zur Wohnfläche? Kurz und bündig lautet die Antwort: In der Regel zählen das Treppenhaus und gemeinschaftlich genutzte Flure nicht zur Wohnfläche einer Wohnung. Allerdings gibt es Ausnahmen und spezifische Situationen, die eine genauere Betrachtung erfordern.

Die Wohnfläche wird im HausDesigner3D automatisch berechnet

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Kernpunkte der Wohnflächenberechnung

Definition der Wohnfläche

Unter der Wohnfläche versteht man die Fläche, die tatsächlich als Wohnraum genutzt wird. Dazu gehören alle Räume einer Wohnung oder eines Hauses, die zum Wohnen oder Schlafen bestimmt sind, einschließlich der Küche, des Badezimmers und ähnlicher Nutzflächen. Nicht zur Wohnfläche zählen hingegen Keller, Dachböden (sofern nicht ausgebaut zum Wohnraum), Garagen sowie Balkone, Loggien und Terrassen, obwohl letztere teilweise anteilig zur Wohnfläche gezählt werden können.

Rechtliche Grundlagen

Die Berechnung der Wohnfläche ist in der Wohnflächenverordnung (WoFlV) geregelt. Diese Verordnung legt fest, welche Flächen in die Berechnung der Wohnfläche einbezogen werden dürfen und welche nicht. Generell gilt, dass gemeinschaftlich genutzte Flächen wie Treppenhäuser und Flure in Mehrfamilienhäusern nicht zur Wohnfläche einer einzelnen Wohnung gehören.

Den Maßstab kann man im HausDesigner3D sowohl im 2D als auch im 3D Modus anpassen

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Treppenhaus und Flur: Inkludiert oder nicht?

Das Treppenhaus und der Flur innerhalb einer Wohnung zählen zur Wohnfläche, sofern sie ausschließlich der jeweiligen Wohnung zugeordnet sind. Dies bedeutet, dass interne Flure, die verschiedene Räume einer Wohnung verbinden, in die Wohnflächenberechnung einfließen. Gemeinschaftlich genutzte Treppenhäuser und Flure in Mehrfamilienhäusern werden hingegen nicht einberechnet. Ausnahmen können sich ergeben, wenn z.B. ein Treppenhaus ausschließlich zu einer Maisonette-Wohnung gehört und somit nicht von anderen Parteien genutzt wird.

Berechnungsmethoden und Beispiele

Für die Berechnung der Wohnfläche gibt es verschiedene Ansätze, die sich nach der Art der Flächen richten. So werden beispielsweise Balkone und Terrassen oft nur zu einem Viertel oder zur Hälfte angerechnet. Wichtig ist, dass die Berechnungsmethode transparent und nachvollziehbar ist. Ein Beispiel für die Berechnung könnte so aussehen: Wenn eine Wohnung über einen internen Flur verfügt, der 10 Quadratmeter groß ist, wird diese Fläche vollständig zur Wohnfläche hinzugerechnet. Ein gemeinschaftlich genutztes Treppenhaus wird jedoch nicht berücksichtigt.

Praktische Tipps

Um sicherzustellen, dass die Wohnflächenberechnung korrekt durchgeführt wird, sollten Mieter und Eigentümer auf die Verwendung anerkannter Berechnungsmethoden achten und gegebenenfalls Expertenrat einholen. Bei Unklarheiten oder Streitigkeiten empfiehlt es sich, eine neutrale Bewertung durch einen Sachverständigen zu erwägen. Dies kann dazu beitragen, Missverständnisse zu klären und eine faire Lösung für alle Beteiligten zu finden.

Es können beliebige Holzhäuser geplant werden

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FAQ

  • Wie verhält es sich mit Kellerräumen und Dachböden?
    Kellerräume und nicht ausgebauten Dachböden zählen nicht zur Wohnfläche. Ausgebaute Dachböden, die den Wohnzwecken dienen, können hingegen einbezogen werden.
  • Was ist bei Maisonette-Wohnungen zu beachten?
    Bei Maisonette-Wohnungen, die sich über mehrere Etagen erstrecken und durch ein internes Treppenhaus verbunden sind, zählt dieses interne Treppenhaus zur Wohnfläche.
  • Wie wirken sich Balkone und Terrassen aus?
    Balkone, Terrassen und Loggien werden in der Regel nur anteilig zur Wohnfläche gezählt. Die genaue Anrechnungspraxis kann variieren, oft werden diese Außenflächen zu einem Viertel oder zur Hälfte ihrer Fläche in die Wohnfläche einberechnet.

Die Berechnung der Wohnfläche und die Frage, welche Flächen genau einbezogen werden dürfen, ist ein Thema, das auf den ersten Blick komplex erscheint. Doch mit einem grundlegenden Verständnis der geltenden Regeln und der richtigen Herangehensweise lässt sich Klarheit schaffen. Sowohl für Mieter als auch für Eigentümer ist es wichtig, über diese Informationen zu verfügen, um sicherzustellen, dass ihre Rechte gewahrt bleiben und dass sie in der Lage sind, fundierte Entscheidungen zu treffen.

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