Die Berechnung der Wohnfläche spielt eine zentrale Rolle bei der Bewertung von Immobilien. Eine präzise Definition und korrekte Berechnung der Wohnfläche ist entscheidend für Miet- und Kaufverträge. Eine oft diskutierte Frage ist, ob Türnischen zur Wohnfläche gezählt werden sollten. In diesem Artikel werden wir diese Frage ausführlich beantworten und alle relevanten Aspekte beleuchten.
Was ist eine Türnische?
Eine Türnische ist eine Vertiefung in der Wand, in der sich eine Tür befindet. Diese Nische kann verschiedene Formen und Größen haben, aber typischerweise handelt es sich um einen kleinen Bereich, der etwas in die Wand eingelassen ist, um Platz für die Tür und ihre Scharniere zu schaffen. Türnischen sind besonders häufig in Altbauten zu finden, wo sie oft dekorative oder funktionale Elemente darstellen.
Beispiele und visuelle Beschreibung
Eine Türnische kann beispielsweise als ein Bereich von etwa 10 cm Tiefe und 90 cm Breite beschrieben werden, der in eine Wand eingelassen ist. In modernen Gebäuden sind Türnischen weniger häufig, da hier häufig flächenbündige Türen verwendet werden, die keine zusätzliche Nische erfordern.
Zählt eine Türnische zur Wohnfläche?
Ja, eine Türnische zählt zur Wohnfläche. Nach den gängigen Berechnungsmethoden und Vorschriften wird die Fläche, die eine Türnische einnimmt, zur Wohnfläche hinzugerechnet. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Türnische tief genug ist, um als nutzbarer Raum angesehen zu werden.
Erläuterung der allgemeinen Regel
Die allgemeine Regel besagt, dass alle Flächen innerhalb einer Wohnung oder eines Hauses, die begehbar und nutzbar sind, zur Wohnfläche zählen. Dazu gehören auch Türnischen, da sie Teil des begehbaren Raums sind, auch wenn sie nicht direkt genutzt werden können, wie beispielsweise ein Wohn- oder Schlafbereich.
Ausnahmen und besondere Fälle
Es gibt jedoch Ausnahmen. In einigen Fällen, insbesondere bei sehr tiefen und schmalen Türnischen, die keine praktische Nutzung erlauben, kann es sein, dass diese Flächen nicht zur Wohnfläche gezählt werden. Hier kommt es oft auf die spezifischen Gegebenheiten und die Auslegung der zuständigen Behörden oder Gutachter an.
Rechtliche Grundlagen
Die Berechnung der Wohnfläche wird in Deutschland durch verschiedene Gesetze und Verordnungen geregelt. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Wohnflächenverordnung (WoFlV). Diese Verordnung legt fest, welche Flächen zur Wohnfläche gehören und wie sie zu berechnen sind.
Überblick über relevante Gesetze und Vorschriften
Die WoFlV definiert klar, dass alle nutzbaren Flächen innerhalb der Wohnung zur Wohnfläche zählen. Dazu gehören neben den klassischen Wohnräumen auch Flure, Treppen, Balkone und eben auch Türnischen. Bei der Berechnung der Wohnfläche wird in der Regel die gesamte Grundfläche der Wohnung herangezogen, wobei bestimmte Flächen, wie z.B. Schrägen, nur anteilig berücksichtigt werden.
Bedeutung der Rechtsprechung
In der Rechtsprechung, insbesondere durch Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH), wurde immer wieder klargestellt, dass auch Türnischen zur Wohnfläche gehören, sofern sie als nutzbarer Raum angesehen werden können. Diese Urteile dienen als wichtige Orientierungshilfe für Mieter, Vermieter und Immobiliengutachter.
Praxisbeispiele
In der Praxis gibt es viele Szenarien, in denen die Frage nach der Wohnfläche und der Einbeziehung von Türnischen relevant wird. Hier einige Beispiele:
Szenarien aus der Praxis
- Mietverträge: Ein Mieter möchte die genaue Wohnfläche seiner Wohnung wissen, um sicherzustellen, dass er nicht für Flächen zahlt, die er nicht nutzen kann. Hier stellt sich die Frage, ob die Türnische zur Wohnfläche zählt.
- Kaufverträge: Beim Kauf einer Immobilie ist die genaue Wohnfläche entscheidend für die Preisfindung. Auch hier spielt die Einbeziehung von Türnischen eine Rolle.
- Verkauf von Immobilien: Verkäufer müssen die Wohnfläche korrekt angeben, um rechtlichen Problemen vorzubeugen. Eine falsche Angabe kann zu Preisnachverhandlungen oder sogar zu Rückabwicklungen führen.
Reales Beispiel
Ein reales Beispiel ist der Fall einer Altbauwohnung in Berlin, bei der die Türnischen zunächst nicht zur Wohnfläche gezählt wurden. Nach einer genauen Begutachtung und rechtlichen Prüfung stellte sich heraus, dass diese Flächen doch zur Wohnfläche gehören, was zu einer Anpassung des Mietpreises führte.
Tipps für Mieter und Vermieter
Für Mieter und Vermieter ist es wichtig, die korrekte Wohnflächenberechnung zu verstehen und anzuwenden. Hier einige Tipps:
Hinweise zur korrekten Berechnung der Wohnfläche
- Präzise Messung: Achten Sie darauf, alle begehbaren Flächen korrekt zu messen, einschließlich Türnischen.
- Dokumentation: Halten Sie alle Messungen und Berechnungen schriftlich fest und dokumentieren Sie diese mit Fotos.
- Professionelle Hilfe: Ziehen Sie bei Unsicherheiten einen Gutachter oder Immobilienexperten hinzu.
Checkliste für die Überprüfung von Wohnflächenangaben
- Grundriss prüfen: Vergleichen Sie die Wohnflächenangaben mit dem Grundriss der Wohnung.
- Gesetze beachten: Stellen Sie sicher, dass die Berechnung den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entspricht.
- Nachmessen: Überprüfen Sie die Flächenangaben durch eigene Messungen oder beauftragen Sie einen Experten.
Fazit
Eine präzise und korrekte Berechnung der Wohnfläche ist entscheidend für Miet- und Kaufverträge. Türnischen zählen in der Regel zur Wohnfläche, sofern sie als nutzbarer Raum gelten. Es ist wichtig, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten und bei Unsicherheiten professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.