Wie wird die Fläche von Treppen in der Wohnflächenberechnung berücksichtigt? Die Fläche von Treppen wird gemäß der Wohnflächenverordnung (WoFlV) und DIN 277 unterschiedlich berechnet. Im Allgemeinen zählt die Fläche von Treppen unter bestimmten Bedingungen zur Wohnfläche, während sie in anderen Fällen als Verkehrsfläche betrachtet wird.

Grundlegende Definitionen

Wohnfläche vs. Grundfläche

Wohnfläche: Die Wohnfläche umfasst die Summe aller anrechenbaren Grundflächen von Räumen, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören. Dazu zählen auch die Grundflächen von Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen.

Grundfläche: Die Grundfläche umfasst die gesamte Fläche eines Gebäudes, einschließlich aller Wände und Schornsteine. Sie wird zur Ermittlung der Bausubstanz und für bestimmte technische Berechnungen verwendet.

Treppen werden im HausDesigner3D automatisch in der Wohnfläche berechnet

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Wohnflächenberechnung von Treppen

Relevante Normen

Die Berechnung der Wohnfläche von Treppen erfolgt nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) und DIN 277. Diese Normen legen fest, wie Treppenflächen in der Wohnflächenberechnung behandelt werden.

Kriterien nach WoFlV

Anzahl der Treppenstufen: Bei der Berechnung der Wohnfläche nach WoFlV wird die Fläche von Treppen unterschiedlich behandelt, je nachdem, wie viele Stufen sie haben. Treppen mit mehr als drei Stufen werden in der Regel nicht zur Wohnfläche gezählt.

Wohnflächenberechnung unter Treppen (lichte Höhe): Die Fläche unter Treppen wird nach der lichten Höhe bewertet. Flächen unter Treppen mit einer lichten Höhe von weniger als einem Meter werden nicht zur Wohnfläche gerechnet. Flächen mit einer lichten Höhe zwischen einem und zwei Metern werden zu 50 % angerechnet, und Flächen mit einer lichten Höhe von mehr als zwei Metern werden vollständig zur Wohnfläche gezählt.

Kriterien nach DIN 277

Treppenabsätze und Verkehrsflächen: Nach DIN 277 werden Treppenabsätze und Verkehrsflächen in der Regel nicht zur Nutzfläche, und damit nicht zur Wohnfläche, gezählt. Treppenabsätze, die Teil der Wohneinheit sind und eine Mindesthöhe von 2 Metern haben, können jedoch zur Nutzfläche gezählt werden.

Berechnung der Flächen unter Treppen: Auch nach DIN 277 wird die Fläche unter Treppen nach der lichten Höhe bewertet. Flächen unter Treppen, die niedriger als 1,5 Meter sind, werden nicht zur Nutzfläche gezählt. Flächen zwischen 1,5 und 2 Metern Höhe werden zur Hälfte, und Flächen über 2 Metern Höhe vollständig angerechnet.

Schlussfolgerung

Die Berechnung der Wohnfläche von Treppen variiert je nach angewendeter Norm. Während die WoFlV eine detaillierte Bewertung nach lichter Höhe und Anzahl der Stufen vorsieht, berücksichtigt die DIN 277 primär die Nutzfläche und die lichte Höhe. Eine korrekte Berechnung ist essenziell für die Ermittlung der Wohnfläche, insbesondere bei Immobilienbewertung, Kauf und Vermietung.

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