Um die Wohnfläche eines ausgebauten Dachbodens zu berechnen, wird die Grundfläche des Raums ermittelt und dabei die Raumhöhe sowie Dachschrägen berücksichtigt. Flächen mit einer Raumhöhe von unter 1 Meter werden nicht zur Wohnfläche gezählt. Flächen mit einer Raumhöhe zwischen 1 und 2 Metern werden zu 50 % angerechnet, und Flächen mit einer Raumhöhe über 2 Metern zählen voll zur Wohnfläche.
Detaillierte Anleitung zur Wohnflächenberechnung
Schritt 1: Ermittlung der Grundfläche
Zunächst wird die Grundfläche des Dachbodens ermittelt. Dies bedeutet, dass die gesamte Fläche des Dachbodens gemessen wird, unabhängig von der Höhe des Raums. Die Grundfläche umfasst den gesamten Bodenbereich des Dachbodens.
Schritt 2: Berücksichtigung von Dachschrägen
Nachdem die Grundfläche ermittelt wurde, müssen die Dachschrägen berücksichtigt werden. Da nicht alle Bereiche des Dachbodens die gleiche Höhe haben, ist es wichtig, diese Unterschiede in der Berechnung zu berücksichtigen. Wie bereits erwähnt, werden Flächen unter 1 Meter Raumhöhe nicht zur Wohnfläche gezählt. Dies betrifft meistens die Bereiche direkt unter den Dachschrägen.
Schritt 3: Anrechnung der Flächen gemäß Raumhöhe
Die Flächen mit einer Raumhöhe zwischen 1 und 2 Metern werden zu 50 % angerechnet. Diese Regel stellt sicher, dass niedrigere Bereiche des Dachbodens nicht in vollem Umfang zur Wohnfläche zählen, da sie weniger nutzbar sind. Flächen mit einer Raumhöhe von über 2 Metern werden vollständig als Wohnfläche berücksichtigt.
Besondere baurechtliche und planerische Anforderungen
Mindestdeckenhöhe
Baurechtlich wird in vielen Regionen eine Mindestdeckenhöhe für Wohnräume vorgegeben. Diese kann beispielsweise bei 2,20 Meter liegen. Bereiche, die diese Höhe nicht erreichen, dürfen möglicherweise nicht vollständig oder gar nicht zur Wohnfläche gezählt werden.
Fensteranforderungen
Auch Fenster spielen eine Rolle bei der Wohnflächenberechnung. Räume, die als Wohnfläche angerechnet werden sollen, müssen in der Regel eine ausreichende Belichtung haben. Dies bedeutet, dass ausreichend große Fenster vorhanden sein müssen, um genügend Tageslicht in den Raum zu lassen.
Heizung und Dämmung
Ein Dachboden, der als Wohnraum genutzt wird, muss auch beheizbar sein und über eine entsprechende Dämmung verfügen. Ohne diese Voraussetzungen kann der Dachboden möglicherweise nicht offiziell als Wohnfläche angerechnet werden.
Beispiele zur Veranschaulichung
Um die Berechnung der Wohnfläche eines Dachbodens besser zu verstehen, hilft es, konkrete Beispiele zu betrachten. Angenommen, ein Dachboden hat eine Grundfläche von 50 Quadratmetern. Von diesen 50 Quadratmetern entfallen 10 Quadratmeter auf Flächen mit einer Höhe unter 1 Meter, 20 Quadratmeter auf Flächen mit einer Höhe zwischen 1 und 2 Metern, und 20 Quadratmeter auf Flächen mit einer Höhe über 2 Metern.
Nach der Berechnung:
- 10 Quadratmeter (unter 1 Meter) zählen nicht zur Wohnfläche.
- 20 Quadratmeter (1 bis 2 Meter) werden zu 50 % angerechnet = 10 Quadratmeter.
- 20 Quadratmeter (über 2 Meter) werden vollständig angerechnet.
Die Wohnfläche beträgt somit 30 Quadratmeter.
Professionelle Grundrisse erstellen mit HausDesigner3D
Mit der HausDesigner3D-Software können Sie professionelle Grundrisse für Dachböden und andere Wohnräume ganz einfach erstellen. Planen Sie selbst alle Details wie die Berücksichtigung von Dachschrägen, Raumhöhen und Flächenberechnungen gemäß baurechtlichen Anforderungen. Dank der automatischen Funktionen sparen Sie Zeit und erhalten präzise Ergebnisse. Zusätzlich bieten wir ein 14-tägiges Widerrufsrecht, sodass Sie den Kauf problemlos per E-Mail widerrufen können – eine Testversion ist nicht notwendig.
Die 3 Versionen
Ihre Vorteile
- 14 Tage Widerrufsrecht
- Auf bis zu 3 PCs gleichzeitig nutzbar
- Deutsche Baustandards
- Regelmäßige Updates
- 3D Visualisierung in Echtzeit
- Import & Export von Grundrissen und Bauplänen
- Austausch mit dem Architekten möglich
- Planzusammenstellung für den Bauantrag
- Paralleles Arbeiten in 2D & 3D
- kostenloser Support per Support-Ticket-System
- kostenloses Kundenforum
- unbegrenzter Zugang zum Download